Themenbereiche: |
Klasse A1 |
Klasse A2 |
Klasse A |
Bezeichnung: |
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³ a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungs- motoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. |
KRAFTRÄDER bis 35 kW Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. |
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. |
Beschreibung: |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A1 in Theorie und Praxis |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A2 in Theorie und Praxis |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A in Theorie und Praxis. |
Alter: |
16 Jahre |
18 Jahre |
24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 |
Voraussetzungen: |
- Geistige und körperliche Eignung |
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Unterlagen Antrag: |
- biometrische Lichtbilder - 1 Unterschrift / Fotoaufkleber - Sehtest - Nachweis über die Ausbildung von Sofortmaßnahmen am Unfallort |
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Inhalte: |
- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften |
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Ausbildungsdauer: |
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Theorie: 12 Doppelstunden2) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff) 4 Doppelstunden2) Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. |
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Praxisteil: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Praxisteil: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland,
2 Fahrstunden Autobahn,
1 Fahrstunde bei Dunkelheit.
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Prüfungen: |
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) |
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 70 Minuten bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) |
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.
Dauer mindestens 70 Minuten bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) |
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Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
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Wissenwertes: |
Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild. Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. |
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Ausbildungsdauer: |
Ca. 3– 6 Wochen |